Die Anwaltsgebühren werden auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) nach dem Streitwert berechnet. Daneben besteht die Möglichkeit der gesonderten Vereinbarung von festen Honoraren oder auf Stundenbasis. Die Vergütungsvereinbarung wird von uns bevorzugt verwendet, um jeweils den Umständen des konkreten Einzelfalls Rechnung zu tragen. Stets besprechen wir mit Ihnen das Prozessrisiko und die Höhe der anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten. Sie können dann selbst das wirtschaftliche Risiko der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung im Einzelfall kalkulieren. Im Ergebnis bietet unsere Kanzlei Ihnen damit ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis. Die erste Kontaktaufnahme ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
Erstberatung im Erbrecht
Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung im Erbrecht werden ebenfalls auf gesetzlicher Basis nach dem Streitwert berechnet und sind gegenüber Verbrauchern auf 190,-€ (evtl. zuzüglich der Auslagenpauschale von bis zu 20,-€) plus Mehrwertsteuer begrenzt.
Rechtsschutzversicherung
Ihnen steht grundsätzlich und jederzeit das Recht der freien Anwaltswahl zu. Informieren Sie sich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach der Kostenübernahme, insbesondere für die Kosten einer Erstberatung. Lassen Sie sich darüber eine schriftliche „Deckungszusage“ erteilen.