Notare werden nach strengen Kriterien und in begrenzter Zahl vom zuständigen Justizminister ernannt. In Deutschland amtieren derzeit ca. 8.000 Notare neben etwa 160.000 Rechtsanwälten. Anders als Rechtsanwälte sind sie Träger eines öffentlichen Amtes und haben die Pflicht, neutral und verschwiegen zu sein. Im Gegensatz zum Rechtsanwalt, der in der Regel die Interessen nur einer Partei vertritt, berät der Notar alle Parteien unparteiisch, z.B. bei Grundstückskaufverträgen oder in Erbangelegenheiten wie Testamenten und Erbverträgen.
Als Anwaltsnotar trenne ich daher meine Arbeit als Rechtsanwalt strikt von der als Notar. So sollte bereits zu Beginn eines Mandats geklärt werden, ob Sie von mir als Rechtsanwalt vertreten werden möchten, oder ob ich als Notar tätig werden soll.
Aufgabe des Notars ist sowohl die Beratung der Beteiligten, die Erarbeitung der Entwürfe, als auch die Beurkundung des Rechtsgeschäfts (z.B. eines Immobilienkaufvertrages, eines Schenkungsvertrages, etc.) oder der einseitigen Erklärung (z.B. eines Testaments, einer Vorsorgevollmacht, etc.).
So bin ich Ihnen als Notar behilflich z.B. bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, bei Kaufverträgen von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Erbbaurechten, Schenkungsverträgen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und Altersvorsorge-Regelungen wie Vollmachten und Patientenverfügungen.